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Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu dem ICAO-Sprachtest für Luftfahrtpersonal und Privatpiloten

Welche Sprache muss beherrscht werden?
Grundsätzlich gelten die Anforderungen der ICAO für jede Sprache, in welcher jeweils der Sprechfunkverkehr durchgeführt wird. In Deutschland ist dies offiziell die englische Sprache, wobei die deutsche Sprache als Ausnahme zugelassen ist (z.B. bei Flugbetrieb nach Sichtflugregeln).
Wie werden die Sprachkenntnisse bewertet?
Sprachkenntnisse werden nach der ICAO Rating Scale eingestuft. Die ICAO Bewertungsscala umfasst Level 1 bis 6, wobei Level 6 die bestmögliche Einstufung ist.
Was versteht man unter operational level?
ICAO Level 4 gilt als operational level, das ausreicht, die Kommunikation auch in non-routine Situationen aufrecht zuerhalten.
Was versteht man unter expert level?
Das expert level entspricht dem ICAO Sprachlevel 6 und gilt als nahezu muttersprachliches Niveau.Wird ein Kandidat mit Level 6 beurteilt, wird das in die Fluglizenz eingetragen und eine wiederholte Sprachfertigkeitsprüfung (recurrent testing) entfällt.
Nach welchen Kriterien werden die Sprachkenntnisse bewertet?
Die Sprachkenntinsse werden nach 6 Kriterien bewertet:
  1. Aussprache
  2. Struktur
  3. Wortschatz
  4. Sprachgewandtheit
  5. Hörverständnis und
  6. Verhalten im Gespräch

Piloten und Fluglotsen müssen die geforderte Sprache mindestens mit Level 4 auf der ICAO Rating Scale beherrschen und zwar in allen sechs Sprachaspekten. Wird ein Kriterium mit weniger als Level 4 bewertet, gilt diegesamte Prüfung als nicht bestanden. Der Nachweis einer Sprachbefähigung auf dem Level 6 entbindet von weiteren Sprachprüfungen.
Wie viele Teile hat die Prüfung?
Die Prüfung hat 2 Teile: Hörverständnis und Sprechfertigkeit.
Kann nur ein Teil der Prüfung wiederholt werden?
Nein, bei Nichtbestehen eines der beiden Prüfungsteile, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Kann man ohne formale Sprachprüfung, z.B. anhand des Lebenslaufes das Sprachlevel bescheinigen lassen?
Nein, ein biografischer Nachweis ist derzeit nicht möglich.
Sind alle Piloten von den ICAO-Sprachanforderungen betroffen oder gibt es Ausnahmen?
Alle Inhaber deutscher Pilotenlizenzen, die im Ausland fliegen oder in Deutschland während des Führens eines Luftfahrzeuges englischsprachigen Flugfunk ausüben, müssen ausreichende Englischkenntnisse nachweisen, von dieser Nachweispflicht sind ausgenommen: Segelflugzeugführer, Luftsportgeräteführer, Freiballonführer
Wie und wo kann Luftfahrtpersonal eine ausreichende Sprachbefähigung in Englisch nachweisen?
Die von der ICAO vorgeschriebene Sprachprüfung kann bei einer vom LBA akkreditierten Stelle z.B. bei dwi abgelegt werden.
In welchen Intervallen erfolgen die Wiederholungsprüfungen?
Für Piloten mit IFR-Berechtigung erfolgt die Wiederholungsprüfung bei Sprachstufe 4 nach drei Jahren und bei Stufe 5 nach sechs Jahren. Für Piloten mit VFR-Berechtigung betragen die Zeitintervalle bei Sprachstufe 4 vier Jahre und bei Stufe 5 acht Jahre.
Wie kann die Gültigkeit des Sprachbefähigungsnachweises verlängert werden?
Es sind folgende Möglichkeiten vorgesehen, die Gültigkeit zu verlängern:
  • Prüfung bei der für die Sprechfunkzeugnisse zuständigen Bundesnetzagentur
  • Prüfung bei einer vom LBA akkreditierten Einrichtung
  • Prüfung anlässlich eines Übungsfluges zur Verlängerung einer Berechtigung
  • Prüfung im Rahmen von Befähigungsüberprüfungen (z.B. LPC/OPC etc.…)
Erkennt das LBA bei der Lizenzausstellung gängige Sprachtests, wie z.B. „TOEFL“ oder „TOIEC“ an?
Da allgemeinsprachliche Tests nicht die von der ICAO geforderten Sprachanforderungen prüfen, werden diese Tests nicht anerkannt.
Gibt es verschiedene Prüfungen für die Sprachlevel 4, 5 und 6?
Nein, das Sprachlevel 4 und 5 wird in der gleichen Prüfung, entsprechend dem Kenntnisstand, geprüft. Eine Prüfung für das Sprachlevel 6 ist derzeit nochnicht möglich.
Wie erhält ein Fluglehrer oder Flugprüfer vom LBA die Akkreditierung zur Abnahme von Sprachtests (Verlängerungsprüfung)?
Außer der eigenen Sprachbefähigung ist unter anderem zusätzlich eine Sprachprüferqualifizierung notwendig. Diese können Sie bei dwi in Kooperation mit der DFS erwerben.
Führt ein fehlender Sprachbefähigungsvermerk zur Einschränkung der Lizenz?
Ja, es dürfen keine Lizenzrechte ausgeübt werden, bei denen die Ausübung des Flugfunks in englischer Sprache erforderlich ist wie z. B. beim Flugbetrieb nach Instrumentenflugregeln.